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Garantie & gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von unseren freiwilligen Garantien unberührt. Diese Rechte bestehen gegenüber dem Verkäufer und gelten unabhängig davon, ob zusätzlich eine freiwillige Herstellergarantie von Canton besteht.

Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie über das EU-Gewährleistungslabel.

Freiwillige Canton Herstellergarantie

Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinaus übernimmt Canton für alle Passivlautsprecher eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren. Für alle Passivlautsprecher der Reference-Serie 2023 übernimmt Canton eine freiwillige Herstellergarantie von 10 Jahren. Für aktive und teilaktive Lautsprecher sowie Elektroniken gewährt Canton eine Garantie von 2 Jahren.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kaufs. Die Garantie gilt nicht nur für den Erstkäufer. Wird das Gerät innerhalb der Garantiezeit weitergegeben oder verkauft, geht die Garantie auf den Nachbesitzer über. Für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Originalrechnung erforderlich.

Ein Garantieanspruch besteht nur bei Verwendung der Originalverpackung. Ausgeschlossen sind Transportschäden sowie Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden.

Der Anspruch verlängert sich nicht durch den Austausch von Bauteilen innerhalb der Garantiezeit. Dies gilt für alle Lautsprecher, die bei einem autorisierten Canton Fachhändler gekauft wurden.

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an Ihren Canton Fachhändler oder direkt an den Canton Service.

Garantiebedingungen

Die vollständigen Garantiebedingungen für Canton Passivlautsprecher stellen wir Ihnen auf Anfrage als Informationsdokument zur Verfügung.